Die allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die seit Ende 2024 gilt, enthält ebenfalls Informationspflichten, die sicherheitsrelevante Aspekte abdecken, aber die spezifischen Fristen für Ersatzteile werden durch die speziellen Ökodesign-Regelungen vorgegeben. Die neue "Recht auf Reparatur"-Richtlinie (gültig ab Juli 2026) wird diese Vorgaben weiter harmonisieren und ausweiten.
Ob Ihre Produkte betroffen sind, hängt von der genauen Produktkategorie und den spezifischen technischen Merkmalen ab. Sie müssen prüfen, ob für Ihre Produkte eine spezifische EU-Ökodesign-Verordnung existiert, die die Ersatzteilverfügbarkeit regelt.
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Ersatzteilen für 7 bis 10 Jahre ergibt sich hauptsächlich aus spezifischen Ökodesign-Verordnungen, die für bestimmte Produktgruppen gelten. Dazu gehören typischerweise:
- Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler)
- Bestimmte Elektrogeräte (z.B. Fernseher und andere Displays)
- Bestimmte Beleuchtungsprodukte und Netzteile

